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Einspeisevergütung

EinspeisevergütungDie Höhe der Einspeisevergütung berechnet sich nach der Leistungsstärke der jeweiligen Photovoltaikanlage. Generell ist zu unterscheiden, ob diese unterhalb von 10 kWp liegt oder diese übersteigt. Insgesamt gibt es vier Klassen (bis 10, 10 bis 40, 40 bis 1000, mehr als 1000). Zugleich hat der Gesetzgeber für die Einspeisevergütung eine weitere Unterscheidung getroffen, die sich nach dem Standort richtet. Dachanlagen erhalten demnach mehr Geld als Anlagen auf dem freien Feld. Generell unterliegt die Vergütung zudem der sogenannten Degression. Sie wird also monatlich vom Gesetzgeber zurückgefahren. Die Einspeisevergütung wird nach Kilowattstunden abgerechnet. Im April 2013 erhalten Betreiber von Dachanlagen, deren Leistungsstärke unterhalb von 10 kWp liegt, eine Vergütung von 15,92 Cent. Die weiteren Summen für die anderen Größen sind 15,10 Cent, 13,47 Cent und 11,02 Cent. Der letzte Wert wird auch für die Freiflächenanlagen gezahlt. Die Abstufung bei der Vergütung hat vor allem den Sinn, dass Privatpersonen nach wie vor dazu animiert werden sollen, eigene Anlagen aufzubauen, während die Wirtschaft dazu bewegt werden soll, die Solartechnologie weiterzuentwickeln und wirtschaftlicher zu machen.

 

Weiterführende Informationen zum Thema:
Einspeisevergütung Photovoltaik
Bundesnetzagentur Verguetungssaetze PV-Anlagen

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