Privatpersonen, die sich eine Photovoltaikanlage auf ihrem Grundstück errichten lassen möchten, haben mehrere Möglichkeiten, wie sie in den Genuss einer staatlichen Förderung kommen können. Zum einen wird jede Kilowattstunde Solarstrom, die sie ins Stromnetz einspeisen, durch eine fest geregelte Vergütung honoriert. Es gibt also einen direkten finanziellen Vorteil. Zudem müssen sie sich nicht um die Frage sorgen, ob der Solarstrom überhaupt abgenommen wird, denn es eine diesbezügliche Abnahmepflicht. Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) schreibt vor, dass erneuerbare Energien einen Vorrang vor konvetionellen Energieträgern haben. Bei der Anschaffung der Anlage ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zudem der passende Anlaufpunkt. Diese schüttet über ihre Programme zur energetischen Sanierung zinsgünstige Darlehen aus, mit denen auch Photovoltaikanlagen finanziert werden dürfen. Die KfW fördert mit Programm 275 neuerdings auch die Anschaffung von Solarstromspeichern. Errichtet man mit mehreren Partnern (Nachbarn) gemeinsam eine Anlage, ist eine weitere Förderung über das Bundesumweltministerium bzw. auch über das Bundeswirtschaftsministerium möglich.
Weiterführende Links zum Thema Förderung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge – Förderung von Solarthermieanlagen
In wenigen Schritten zur Förderung mit Online Assistent
KfW Kredite für PV Anlagen
KfW Erneuerbare Energien – Standard 274