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Wie lauten die Ziele des EEG?

II. Wie lauten die Ziele des EEG?

Der Anteil der erneuerbaren Energien im deutschen Strommix soll mittel- und langfristig deutlich steigen. Im Jahr 2012 erreichte er erstmals zumindest zeitweise 25 Prozent. 2020 sollen 35 Prozent erreicht werden, 2030 ein Wert von 50 Prozent und 2050 sogar 80 Prozent. Als Schlagwort für diesen Prozess hat sich der Begriff der “Energiewende” etabliert. Durch den Atomausstieg ist der Druck noch größer geworden, diese zum Erfolg zu führen. Der Staat hat jedoch frühzeitig festgelegt, dass der Prozess für die öffentlichen Haushalte mittel- und langfristig keine Belastung darstellen soll. Stattdessen hat er zwei andere Werkzeuge erdacht, die dabei helfen sollen, die erläuterten Ziele zu erreichen. Zum einen haben die erneuerbaren Energien einen Einspeise-Vorrang. Dies bedeutet, sie müssen zuerst in die Netze eingeführt (und in der Folge auch von den Stromkonzernen bzw. schließlich den Endkunden) abgenommen werden.Zum anderen erhalten die Produzenten eine feste Einspeise-Vergütung. Diese liegt oberhalb des Preises, der durch die konventionelle Energie-Erzeugung erreicht werden kann. An dieser Stelle greift eine Förderung: Damit die erhöhte Einspeise-Vergütung gezahlt werden kann, bezuschusst der Staat jede eingespeiste Kilowattstunde. Im Bereich der Photovoltaik fließen im April 2013 beispielsweise 15,92 Cent an Anlagen, die bis zu zehn kWp (“Kilowatt Peak”) produzieren können und nach dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommen worden sind. Generell erhält die Garantie auf eine Einspeise-Vergütung für zwanzig Jahre. Allerdings wird die Förderungshöhe durch die Degression zurückgefahren. Inzwischen geschieht dieser Prozess monatlich.

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