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Solarstromspeicher werden gefördert!

Solarstromspeicher werden ab dem 01. Mai 2013 offiziell gefördert.

 

BatteriespeicherAb dem 01. Mai 2013 kann bei Sparkassen und Banken die Förderung für einen Batteriespeicher beantragt werden.

 

Ziele der staatlichen Förderung

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehn der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden.“

 

Das Programm und die Förderung von Speichersystemen beabsichtigt den Markt und die Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen anzuregen.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

 

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

 

  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind

 

  • freiberuflich Tätige

 

  • Landwirte (nur nach Artikel 23 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO,

 

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

 

Alle Informationen über die Förderung von Speichersystemen erhalten Sie auf diesem von der KfW herausgegebenen Merkblatt

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